Koordinierungsanfrage
Die Koordinierungsanfrage ist erforderlich auf Grund eines Erlasses des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ist das zu koordinierende Werk bereits auf dem Campus vorhanden, muss der Kauf begründet werden.
Gesetzliche Grundlage
Koordinierung von Informations- und Medienbeschaffungen an den Hochschulen des Landes
Erlass vom 29.08.1973 - II Bibliothek 5 1-15 Nr. 346/73
Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 07.Mai 2002
Der Bezugserlass erhält hiermit nachstehende Fassung:
Um eine sparsame Mittelbewirtschaftung und eine hohe Effizienz der im Hochschulbereich für die Informations- und Medienbeschaffung verwendeten Mittel sicherzustellen, ist wie folgt zu verfahren:
- Zwischen der zentralen Hochschulbibliothek oder der entsprechenden Einrichtung nach § 30 Hochschulgesetz (HG) und den zentralen Bibliotheken oder den entsprechenden Einrichtungen und Betriebseinheiten der Fachbereiche (§29 HG) sind schriftlich grundsätzliche Erwerbungsabsprachen zu treffen, die durch Absprachen im Einzelfall ergänzt werden.
- Die dezentralen Bibliotheken oder die entsprechenden Einrichtungen und Betriebseinheiten der Fachbereiche (§29 HG) haben sich mit der zentralen Hochschulbibliothek immer abzustimmen
- vor dem Abonnieren und Abbestellen einer Zeitschrift,
- vor dem Kauf oder der (unentgeltlichen) Übernahme zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge,
- vor dem Kauf und Abbestellen von Loseblattwerken,
- vor dem Kauf gedruckter Einzel- oder Fortsetzungswerke im Gesamtwert von mehr als € 200
- vor dem Kauf oder Lizenzerwerb elektronischer Medien über € 100, gleichgültig ob auf physischen Datenträgern (Disketten, CD-ROM o.ä.) oder als Online-Version.
Vorstehendes gilt entsprechend bei der Beschaffung von Literatur oder elektronischen Medien aus besonderen Mitteln (z. B. Mittel aus Beiträgen Dritter).
- Die nach dem Erlass vom 29.08.1973 erarbeiteten hochschulinternen Richtlinien für die sachgemäße Vergabe der Aufträge an den Buchhandel und die Vergabe der Buchbinderarbeiten sind fortzuschreiben und ggf. um weitere Bereiche der Zusammenarbeit (z. B. Erschließung, Organisation) zu ergänzen.
Im Auftrag
(Helf)
Begründung bei Mehrfachbeschaffung
Gründe für eine Mehrfachbeschaffung können z.B. sein:
- muss als ständige Arbeitsunterlage für die Forschung bzw. Lehre jederzeit verfügbar sein,
- ist als Nachschlagewerk (Handbuch) zur grundlegenden Orientierung über ein Fachgebiet notwendig,
- ist als Standardwerk zum Fachstudium erforderlich,
- dient für bestimmte Lehrveranstaltungen als Grundlage und die Anzahl der verfügbaren Exemplare reicht nicht aus,
- muss im Handapparat (für laufende Forschungsprojekte/für Studienveranstaltungen) länger als 1/2 Jahr ununterbrochen vorhanden sein.