Sie sind RUB-Wissenschaftler:in und möchten Ihrer Hilfskraft eine Vollmacht:
- zur Ausleihe und Abholung von Medien der UB und Fernleihen
sowie
- zur Bestellung von Medien per Fernleihe
erteilen?
Bitte nutzen Sie das Formular.
Liegt uns eine Vollmacht vor, tragen wir den Vollmachtgeber/ die Vollmachtgeberin im Bibliothekskonto des Vollmachtnehmers ein. Wozu berechtigt die ausgestellte Vollmacht?
Ausleihe
Der Vollmachtnehmer/ die Vollmachtnehmerin kann in Ihrem Namen Medien (Bücher aus der UB und Fernleihen) in den RUB-Bibliotheken entleihen. Zu diesem Zweck wird in der RUB Bib App des Vollmachtnehmers/ der Vollmachtnehmerin die Option angeboten, einen Barcode für den Die Ausleihe im Namen des Vollmachtgebers zu erzeugen. Der Vollmachtgeber/ die Vollmachtgeberin wird per E-Mail über den Ausleihvorgang informiert.
Fernleihe
Der Vollmachtnehmer/ die Vollmachtnehmerin kann in Ihrem Namen Medien über die Fernleihe bestellen. Dazu meldet sich der Vollmachtnehmer/die Vollmachtnehmerin mit seiner/ ihrer LoginID im Fernleihkonto an.
Dort wählt er/ sie das Vollmachtgeber:in-Konto (Stellvertretung) aus und bestellt im Namen des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin.
- Die Bestellung erfolgt über die Eingabe der TAN-Nummer. Liegt diese nicht vor, wird das Konto des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (mit einer Fernleihgebühr von 1,50 Euro) belastet.
- Nach dem Eintreffen des Fernleihmediums in der UB erhält der Vollmachtgeber/die Vollmachtgeberin per E-Mail eine Abholbenachrichtigung.
- Gerne können Sie die Abholbenachrichtigung [Bereitstellungsschreiben] an Ihre Vollmachtnehmer: innen weiterleiten.
- Wünschen Sie, dass auch Ihre Vollmachtnehmer:innen automatisch eine Benachrichtigung erhalten, teilen Sie uns dies mit, damit wir die E-Mail-Adresse der Vollmachtnehmer:innen in Ihrem Konto eintragen. Beachten Sie bitte: wir können bis zu 5 E-Mail-Adressen als cc-Adressen eintragen.
- Haben Sie mehr als 5 studentische Hilfskräfte, bietet sich die Einrichtung einer Funktionsmail an, so dass wir nur eine cc-Adresse eintragen müssen. Erfolgt die Ausleihe des Fernleihmediums durch einen eingetragenen Vollmachtnehmer/ eine eingetragene Vollmachtnehmerin, erhalten Sie einen Ausleihbeleg. Dieser geht auch an die Funktionsmail, so dass alle Vollmachtnehmer:innen über die Ausleihe informiert werden.
- Die Ausleihe der Fernleihe erfolgt an der Info- und Servicetheke und wird auf das Konto des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin verbucht, so dass Leihfristüberschreitungen und Gebühren nicht zur Lasten des Vollmachtnehmers/der Vollmachtnehmerin gehen.
- Die Eintragung der Vollmacht ist zeitlich nicht begrenzt. Scheidet ein Vollmachtnehmer/ eine Vollmachtnehmerin aus, benachrichtigen Sie uns bitte rechtzeitig per E-Mail.