Die Universitätsbibliothek Bochum erhebt Gebühren (Säumnis- und Verwaltungsgebühren) auf Grundlage der Gebührenordnung der Bibliothekarischen Einrichtungen. Gebühren können auf Antrag der Benutzerin/des Benutzers ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden. Anträge auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren richten Sie bitte:
Mahnstufe 1 = Fristüberschreitung bis zu 10 Kalendertage
Säumnisgebühr = 2 € pro entliehener Medieneinheit
Nutzer:innen werden per E-Mail benachrichtigt.
Mahnstufe 2 = Fristüberschreitung 11 bis 20 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 3€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 5€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.
Mahnstufe 3 = Fristüberschreitung 21 bis 30 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 5€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 10€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.
Mahnstufe 4 = Fristüberschreitung 31 bis 40 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 10€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 20€ pro Medium)
Alle Nutzer:Innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail. Eine zusätzliche Rückgabeaufforderung wird aus rechtlichen Gründen immer per Brief versandt.
Fernleihbestellungen im deutschen Leihverkehr
Fernleihbestellung im internationalen Leihverkehr
Wenn Sie ein entliehenes Werk verloren oder beschädigt haben, melden Sie uns dies bitte per E-Mail oder persönlich an der Info-/Servicetheke. Eine entsprechende Kostenübernahmeverpflichtung (Medien der UB / Fernleihe) muss unterschrieben werden.
Nach § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung muss ein verlorenes oder beschädigtes Buch ersetzt werden. Sie können entscheiden, in welcher Form Sie Ersatz leisten möchten:
In beiden Fällen kommt dazu eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 €.
Wenn Sie einen eines Schließfachschlüssels (Langzeitschließfach in den Magazinen) verloren haben, melden Sie uns dies bitte per Mail oder persönlich an der Info-/Servicetheke. Das Schloss des betreffenden Schließfaches wird ausgetauscht. Es entstehen Kosten in Höhe von 35 Euro. Eine entsprechende Kostenübernahmeverpflichtung muss von Ihnen unterschrieben werden.
Sie können entscheiden, in welcher Form Sie die Kosten übernehmen möchten:
*Belasten wir Ihr Konto mit 35 Euro, dann ist Ihr Bibliothekskonto gesperrt, d.h. weder Vormerkungen noch Verlängerungen sind möglich. In diesem Fall können Sie am Kassenautomaten in der UB direkt bezahlen, so dass das Benutzerkonto sofort wieder entsperrt wird. Sie können die Gebühr auch auf das RUB-Konto überweisen:
IBAN: DE19430500010001220011 / BIC: WELADED1BOC unter Angabe des Verwendungszwecks "Ersatzschlüssel für Schließfach + LoginID".
Ihr Bibliothekskonto wird automatisch gesperrt, wenn die Gebührenhöhe von 25 Euro erreicht wurde oder wenn die entstandenen Gebühren nicht innerhalb von 6 Wochen beglichen wurden.
Damit die Ausleih-, Verlängerungs- und Vormerkfunktion wieder freigegeben werden kann, müssen Sie zuerst die Gebühren am Kassenautomaten (nur EC-Zahlung) in der Universitätsbibliothek bezahlen oder den Betrag unter Verwendung folgender Angaben überweisen:
Ruhr-Universität Bochum
IBAN DE19 4305 0001 0001 2200 11
BIC WELADED1BOC
Verwendungszweck Name, Vorname + 1302110001
Bitte beachten Sie: Um die Sperrung des Bibliothekskontos zu vermeiden, wird empfohlen die Gebühren möglichst am Kassenautomaten in der UB per EC-Karte zu bezahlen, da es etwa 10 Tage dauert, bis der überwiesene Betrag in der UB eingeht.