Gebühren

Allgemeine Hinweise zur Gebührenerhebung

Die Universitätsbibliothek Bochum erhebt Gebühren (Säumnis- und Verwaltungsgebühren) auf Grundlage der Gebührenordnung der Bibliothekarischen Einrichtungen. Gebühren können auf Antrag der Benutzerin/des Benutzers ausnahmsweise ermäßigt oder erlassen werden. Anträge auf Ermäßigung oder Erlass von Gebühren richten Sie bitte:

  • per E-Mail
  • persönlich an der Info-/Servicetheke: Mo bis Fr in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr
  • telefonisch: 0234 32 27214 oder 0234 32 264613

Gebührenarten:

Säumnisgebühren
  • Über Ihr Bibliothekskonto können Sie sich über Ihre Leihfristen und Möglichkeiten zur Fristverlängerung informieren.
  • Nutzer:innen erinnern wir 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist per E-Mail daran, dass ein Medium zurückgegeben werden muss.
  • Unabhängig vom Eingang der Erinnerungsmail sind Sie für Ihr Konto und die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich!
  • Ist die Leihfrist überschritten, entstehen Gebühren, unabhängig vom Eingang einer Mahnung.
  • Wenn Sie die entliehenen Medien trotz Mahnung nicht zurück geben, sind wir berechtigt, ein Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einzuleiten.

Mahnstufe 1 = Fristüberschreitung bis zu 10 Kalendertage
Säumnisgebühr = 2 € pro entliehener Medieneinheit
Nutzer:innen werden per E-Mail benachrichtigt.

Mahnstufe 2 = Fristüberschreitung 11 bis 20 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 3€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 5€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.

Mahnstufe 3 = Fristüberschreitung 21 bis 30 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 5€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 10€ pro Medium)
Nutzer:innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail.

Mahnstufe 4 = Fristüberschreitung 31 bis 40 Kalendertage
Säumnisgebühr = zusätzliche 10€ pro entliehener Medieneinheit (insgesamt 20€ pro Medium)
Alle Nutzer:Innen erhalten von uns eine Mahnung per E-Mail. Eine zusätzliche Rückgabeaufforderung wird aus rechtlichen Gründen immer per Brief versandt.

Gebühren für Fernleihbestellungen

Fernleihbestellungen im deutschen Leihverkehr

  • 1,50 € pro Bestellung: 1 Buch oder 1 Aufsatz (bis zu 20 DIN-A4-Seiten)
    Bitte beachten: Bei der Fernleihgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Sie ist mit der Aufgabe einer Bestellung fällig - unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Leihverkehrsverordnung der deutschen Bibliotheken: § 19.1 bzw. Anlage 5 Absatz 1.
  • Die Fernleihgebühren werden bei Bestellung auf das Bibliothekskonto gebucht. Zahlung der Gebühren ist am Kassenautomaten (nur EC-Zahlung) in der Universitätsbibliothek oder per Überweisung möglich.
  • Die Fernleihgebühr muss innerhalb von 6 Wochen bezahlt werden. Ab 25€ Gebühren wird das Bibliothekskonto automatisch gesperrt.
  • Professor:innen sowie Mitarbeiter:innen der RUB können die Fernleihgebühren durch Umbuchung aus dem Etat Ihrer Hochschuleinrichtung bezahlen. Bitte füllen Sie dazu das entsprechende Umbuchungsformular aus.
    Alternativ kann diese Zielgruppe vorab Transaktionsnummer (TAN) für die Bestellung einer Fernleihe an der Info-/Servicetheke erhalten. Bitte füllen Sie auch dazu das entsprechende Umbuchungsformular aus und geben Sie es an der Info-/Servicetheke ab. Sie können das Formular auch per E-Mail an uns versenden und erhalten dann die TANs per E-Mail zugeschickt.

Fernleihbestellung im internationalen Leihverkehr

  • Die Gebühren richten sich nach der Berechnung der liefernden Bibliothek. Es gibt keine verbindliche internationale Preisliste für Dienstleistungen, Sie müssen aber mit erheblich höheren Preisen als im deutschen Leihverkehr rechnen.
Gebühren bei Verlust oder Beschädigung eines Buches

Wenn Sie ein entliehenes Werk verloren oder beschädigt haben, melden Sie uns dies bitte per E-Mail oder persönlich an der Info-/Servicetheke. Eine entsprechende Kostenübernahmeverpflichtung (Medien der UB / Fernleihe) muss unterschrieben werden.

Nach § 4 Abs. 5 der Benutzungsordnung muss ein verlorenes oder beschädigtes Buch ersetzt werden. Sie können entscheiden, in welcher Form Sie Ersatz leisten möchten:

  • Entweder Sie kaufen ein vollwertiges Ersatzexemplar und reichen es ein
  • oder Sie beauftragen die UB mit der Ersatzbeschaffung oder der Festsetzung einer Ersatzsumme

In beiden Fällen kommt dazu eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 €.

Gebühren bei Verlust eines Schließfachschlüssels

Wenn Sie einen eines Schließfachschlüssels (Langzeitschließfach in den Magazinen) verloren haben, melden Sie uns dies bitte per Mail oder persönlich an der Info-/Servicetheke. Das Schloss des betreffenden Schließfaches wird ausgetauscht. Es entstehen Kosten in Höhe von 35 Euro. Eine entsprechende Kostenübernahmeverpflichtung muss von Ihnen unterschrieben werden.

Sie können entscheiden, in welcher Form Sie die Kosten übernehmen möchten:

  • Entweder wir belasten Ihr Bibliothekskonto mit 35 Euro*
  • oder wir schicken Ihnen eine Rechnung über 35 Euro

*Belasten wir Ihr Konto mit 35 Euro, dann ist Ihr Bibliothekskonto gesperrt, d.h. weder Vormerkungen noch Verlängerungen sind möglich. In diesem Fall können Sie am Kassenautomaten in der UB direkt bezahlen, so dass das Benutzerkonto sofort wieder entsperrt wird. Sie können die Gebühr auch auf das RUB-Konto überweisen:
IBAN: DE19430500010001220011 / BIC: WELADED1BOC unter Angabe des Verwendungszwecks "Ersatzschlüssel für Schließfach + LoginID
".

Bezahlung von Gebühren

Ihr Bibliothekskonto wird automatisch gesperrt, wenn die Gebührenhöhe von 25 Euro erreicht wurde oder wenn die entstandenen Gebühren nicht innerhalb von 6 Wochen beglichen wurden.

Damit die Ausleih-, Verlängerungs- und Vormerkfunktion wieder freigegeben werden kann, müssen Sie zuerst die Gebühren am Kassenautomaten (nur EC-Zahlung) in der Universitätsbibliothek bezahlen oder den Betrag unter Verwendung folgender Angaben überweisen:

Ruhr-Universität Bochum
IBAN   DE19 4305 0001 0001 2200 11
BIC   WELADED1BOC
Verwendungszweck   Name, Vorname + 1302110001

Bitte beachten Sie: Um die Sperrung des Bibliothekskontos zu vermeiden, wird empfohlen die Gebühren möglichst am Kassenautomaten in der UB per EC-Karte zu bezahlen, da es etwa 10 Tage dauert, bis der überwiesene Betrag in der UB eingeht.